Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
FTH FreizeitTech Hamburg GmbH für place2b.biz und freizeittech.de
1. Geltungsbereich und Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der FTH FreizeitTech Hamburg GmbH, Mittelweg 144, 20148 Hamburg, Deutschland (Handelsregister HRB 195418, Amtsgericht Hamburg), betrieben über die Websites place2b.biz und freizeittech.de, und ihren Kunden. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer; Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Diese Bedingungen finden auf Verbraucher keine Anwendung – insbesondere besteht im B2B-Geschäft kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Ohne ausdrückliche Zustimmung weisen wir solche Bedingungen des Kunden hiermit zurück.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet. Die Präsentation von Produkten und Leistungen auf unserer Website oder in Unterlagen stellt kein verbindliches Angebot dar. Mit der Bestellung oder Beauftragung einer Leistung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen (ab Zugang bei uns) durch Auftragsbestätigung annehmen. Die Annahme kann schriftlich (z.B. per Auftragsbestätigung per E-Mail) oder durch Erbringung der vereinbarten Leistung/Lieferung erklärt werden. Erfolgt innerhalb der Frist keine Annahme, gilt das Angebot als abgelehnt.
3. Leistungsumfang und Leistungen von FTH
FTH FreizeitTech Hamburg GmbH (nachfolgend "FTH" oder "wir") bietet insbesondere folgende Leistungen im B2B-Bereich an:
- Import, Export und Handel mit Automaten-, Vending- und Freizeittechnologie, einschließlich Verkauf und Lieferung entsprechender Geräte und Systeme.
- Container- und Kiosk-Lösungen, inklusive Lieferung, Aufbau, Installation vor Ort sowie (bei vereinbarter Leistung) der Betrieb und Wartung solcher Container- oder Kiosksysteme.
- Standortanalyse und Beratung, d.h. Beratung von Kunden bei der Auswahl und Bewertung von Aufstellorten für Automaten und Freizeittechnik sowie sonstige betriebswirtschaftliche Beratung im genannten Bereich.
- Digitale Services wie Cloud-Management, Telemetrie und Dashboard-Lösungen, einschließlich Online-Datenauswertung, Fernüberwachung von Geräten, Bereitstellung von Software/Plattformen und ähnlichen digitalen Dienstleistungen.
- Projektabwicklung im Bereich der vorgenannten Leistungen, einschließlich Koordination von Finanzierung oder Drittanbieter-Leasing für Geräte über Partnerunternehmen sowie Zusammenarbeit mit Drittanbietern für spezielle Teilaufgaben nach Absprache.
Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder Auftrag festgelegt. Wir behalten uns vor, zur Erfüllung unserer Pflichten geeignete Dritte als Unterauftragnehmer einzusetzen, sofern dadurch keine Nachteile für den Kunden entstehen.
4. Preise, Zahlung und Aufrechnung
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise netto ab Werk/Lager zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen wie Lieferung, Versand, Installation, Reise- oder Verpackungskosten werden gesondert berechnet, soweit nicht im Angebotspreis enthalten. Bei Versendung der Ware trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager sowie ggf. von ihm gewünschte Transportversicherungen. Zölle und sonstige Abgaben bei Export/Import trägt der Kunde.
Zahlungsbedingungen: Unsere Rechnungen sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum und erfolgter Lieferung bzw. Abnahme ohne Abzug fällig. Skonti oder Rabatte bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Wird die Zahlungsfrist überschritten, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Verzugszinsen werden in der gesetzlich vorgesehenen Höhe berechnet (im Geschäftsverkehr derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs.2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Wir sind berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen, wenn hierzu ein berechtigter Grund vorliegt. Insbesondere können wir, auch nach Vertragsabschluss, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen, wenn Anhaltspunkte für eine gefährdete Zahlung bestehen. Kommt der Kunde einem solchen Verlangen nicht fristgerecht nach, sind wir berechtigt, die weitere Leistung zu verweigern und – nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten (§ 321 BGB). Bei kundenspezifischen (nicht lagerfähigen) Einzelanfertigungen können wir den Rücktritt sofort erklären, sofern die Voraussetzungen des § 321 BGB vorliegen.
Aufrechnung und Zurückbehalt: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen unsere Zahlungsansprüche aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden zudem nur insoweit zu, wie sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bei berechtigten Mängelrügen bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.
5. Leistungserbringung, Lieferfristen und Termine
Leistungszeit: Von uns genannte Liefer- oder Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich als verbindlich bestätigt haben. Ansonsten gelten Zeitangaben als annähernd. Fristen beginnen frühestens mit Vertragsschluss, jedoch nicht bevor der Kunde alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten erfüllt hat (z.B. Beibringung von Unterlagen, Genehmigungen oder Anzahlung).
Höhere Gewalt und externe Umstände: Können wir vereinbarte Fristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten – etwa aufgrund höherer Gewalt, fehlender Selbstbelieferung trotz rechtzeitiger Bestellung, Lieferkettenstörungen, behördlicher Maßnahmen oder ausbleibender Mitwirkung des Kunden – informieren wir den Kunden unverzüglich. In solchen Fällen verlängern sich die Leistungsfristen angemessen. Sollte die Leistung auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht verfügbar sein, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bereits vom Kunden erbrachte Gegenleistungen (z.B. Vorauszahlungen) werden wir in diesem Falle erstatten.
Lieferung und Gefahrübergang: Die Lieferung von Waren erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, ab Lager/Werk. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder an den Kunden selbst geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Kunden über. Ist eine förmliche Abnahme der Leistung (insbesondere bei Werk- oder Montageleistungen) vereinbart oder gesetzlich vorgesehen, so geht die Gefahr mit der Abnahme auf den Kunden über. Verzögert sich die Lieferung oder Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits ab dem Tag der Mitteilung über die Bereitstellung der Leistung/Ware auf den Kunden über.
Wir sind zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Teillieferungen können von uns sofort in Rechnung gestellt werden, sofern die gelieferten Teile für sich verwendbar sind.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm obliegenden Mitwirkungen rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen, damit wir unsere Leistungen ordnungsgemäß ausführen können. Insbesondere wird der Kunde uns alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen, erforderliche Genehmigungen Dritter oder behördliche Erlaubnisse beschaffen (soweit nicht von FTH übernommen) und bei Bedarf Zugang zu seinen Räumlichkeiten, Aufstellorten oder IT-Systemen gewähren.
Bei Leistungen vor Ort (z.B. Installation eines Automaten oder Containers) sorgt der Kunde für geeignete Infrastruktur (z.B. Strom- und Internetanschluss, Zuwegung für Anlieferung, etc.) und dafür, dass unsere Techniker ungehindert arbeiten können. Der Kunde stellt ferner einen Ansprechpartner zur Verfügung, der berechtigt ist, Entscheidungen zu treffen oder Abstimmungen vorzunehmen, die für die Durchführung des Projekts notwendig sind.
Zeitpläne: Gibt der Kunde erforderliche Mitwirkungsleistungen nicht rechtzeitig oder unvollständig, können vereinbarte Leistungsfristen angemessen verlängert werden. Etwaige Mehrkosten, die durch verspätete oder unterbliebene Mitwirkung entstehen (z.B. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, Lagerkosten), trägt der Kunde. Unsere weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte bei Pflichtverletzungen des Kunden bleiben unberührt.
7. Abnahme von Werkleistungen
Soweit wir dem Kunden Werkleistungen (z.B. Montage, Entwicklungsleistungen, individuelle Projekte) schulden, ist der Kunde zur Abnahme der vertragsgemäß erbrachten Leistung verpflichtet. Nach Fertigstellung teilen wir dem Kunden die Bereitstellung zur Abnahme mit. Der Kunde wird daraufhin innerhalb einer angemessenen Frist (spätestens 10 Werktage, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist) die Abnahme erklären oder etwaige wesentliche Mängel schriftlich anzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahmeerklärung und hat der Kunde auch keine wesentlichen Mängel gerügt, so gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die gelieferte Sache oder das Werk ohne Erklärung der Abnahme in Gebrauch nimmt oder weiterveräußert.
Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern. Solche Mängel werden wir im Rahmen der Gewährleistung beseitigen, ohne dass dadurch die Abnahme verzögert wird. Mit erfolgter Abnahme gilt die Leistung als vertragsgerecht erfüllt, und die Gewährleistungsfrist beginnt.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises sowie aller sonstigen offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Bei laufender Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum bis zur Begleichung aller Forderungen vor, die uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Der Kunde darf die gelieferten Waren im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs weiterverkaufen oder weiterverwenden. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegen den Drittabnehmer in Höhe des Rechnungsendbetrages (Netto-Fakturawert zuzüglich MwSt) an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Kunde bleibt widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen, solange er seinen Zahlungspflichten uns gegenüber nachkommt. Wir sind berechtigt, diese Einzugsermächtigung zu widerrufen sowie die Abtretung offen zu legen, falls der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde.
Verarbeitung, Verbindung: Eine Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Werts unserer Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten/verbundenen Gegenständen zur Zeit der Verbindung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, überträgt der Kunde uns anteilig Miteigentum. Wir nehmen diese Übertragung an.
Pfändungen oder Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für unseren Ausfall.
Verhält sich der Kunde vertragswidrig – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen (§ 449 BGB). Darin liegt – sofern nicht anwendbares Recht etwas anderes zwingend vorschreibt – kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären diesen ausdrücklich. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet.
9. Mängelansprüche (Gewährleistung)
9.1 Sachmängel bei Waren
Für Mängel an gelieferten Waren gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 434 ff. BGB mit folgenden Maßgaben: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung, soweit zumutbar auch durch Probeverarbeitung oder Inbetriebnahme, zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen (§ 377 HGB). Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware insoweit als genehmigt. Offensichtliche Mängel müssen in jedem Fall innerhalb von 7 Werktagen ab Lieferung schriftlich gerügt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
Liegt ein Sachmangel vor, leisten wir nach eigener Wahl Nacherfüllung entweder durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar oder von uns verweigert, stehen dem Kunden die gesetzlichen weiteren Rechte zu – d.h. Minderung des Preises oder Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz im Rahmen von Ziffer 10 dieser AGB. Bei nur unerheblichen Mängeln besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (Transport, Wege, Arbeit, Material) tragen wir, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware an einen anderen Ort als die ursprünglich gelieferte Adresse verbracht wurde. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt ein Jahr ab Ablieferung bzw. ab Abnahme, soweit eine solche gesetzlich vorgesehen ist. Die verkürzte Frist gilt nicht für Ansprüche auf Schadenersatz aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel, für Personenschäden oder soweit das Produkthaftungsgesetz zwingend längere Fristen vorschreibt. In diesen Fällen verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährung.
Sofern wir dem Kunden gebrauchte Waren verkaufen, erfolgt dies unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, soweit nicht in Einzelfällen schriftlich abweichend vereinbart. Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht für Ansprüche auf Schadenersatz unter den in Ziffer 10 genannten Voraussetzungen (keine Haftungsausschlüsse bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit etc.).
9.2 Mängel bei Werk- oder Dienstleistungen
Bei Dienstleistungen oder Werkleistungen (z.B. Beratungsprojekte, Softwareentwicklung, Standortanalysen) schulden wir eine Leistung nach den vertraglich vereinbarten Anforderungen und dem Stand der Technik. Für Beratungs- und Analyseleistungen übernehmen wir keine Gewähr für einen tatsächlich eintretenden wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg; solche Leistungen erbringen wir nach bestem Wissen und fachlicher Qualifikation, jedoch ohne Erfolgsgarantie. Sollte ein von uns erstelltes Beratungs- oder Analyseergebnis offenbare Unrichtigkeiten oder Fehler enthalten, werden wir dies nach Hinweis des Kunden innerhalb angemessener Frist korrigieren. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen, sofern nicht eine Haftung nach Ziffer 10 eingreift.
Bei Werkleistungen (vertragsgegenständliche Arbeitsergebnisse, z.B. die Herstellung einer individuellen Lösung) gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte entsprechend. Der Kunde hat uns auftretende Mängel schriftlich mitzuteilen. Ziffer 9.1 (Nacherfüllung, Fristen, etc.) gilt für Werkleistungen entsprechend. Die Gewährleistungsfrist für Mängel an Werkleistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme.
9.3 Mängel bei digitalen Leistungen
Bei digitalen Produkten und Services (z.B. Software, Cloud-Dienste, Telemetrie-Plattformen) schulden wir die Bereitstellung und Funktionalität, die im Vertrag oder einer Leistungsbeschreibung vereinbart ist. Der Kunde ist sich bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software und IT-Dienstleistungen absolut fehlerfrei und jederzeit ununterbrochen verfügbar bereitzustellen. Eine geringfügige Beeinträchtigung der Verfügbarkeit oder Brauchbarkeit der digitalen Leistung gilt nicht als Mangel (das ist etwa der Fall bei unwesentlichen Abweichungen von der Beschreibung oder bei nur kurzzeitigen, den Gesamtbetrieb nicht wesentlich störenden Unterbrechungen).
Liegt ein erheblicher Mangel in einer digitalen Leistung vor, hat der Kunde diesen möglichst konkret zu dokumentieren und uns zu melden. Wir werden den Mangel im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb angemessener Zeit beseitigen (z.B. durch Patch, Update oder Workaround). Gelingt die Mangelbeseitigung nicht innerhalb angemessener Frist oder schlägt sie fehl, kann der Kunde – sofern es sich um eine einmalige digitale Lieferung handelt (digitale Produkte) – vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Handelt es sich um dauerhaft bereitgestellte digitale Leistungen (laufende Dienste/SaaS), kann der Kunde bei wiederholtem Fehlschlagen der Mangelbehebung den Vertrag außerordentlich kündigen. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Haftungsregelung in Ziffer 10.
Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder individuell vereinbart, übernehmen wir keine Pflicht, Updates, Upgrades oder nachträgliche Funktionserweiterungen für digitale Produkte bereitzustellen. Erklärungen über zukünftig geplante Funktionen oder Updates stellen keine Garantie oder verbindliche Zusage dar. Etwaige Herstellergarantien oder zusätzliche Software-Lizenzbedingungen Dritter bleiben unberührt und gelten neben diesen AGB, soweit sie auf das Vertragsverhältnis anwendbar sind.
10. Haftung
10.1 Unbeschränkte Haftung
Wir haften unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haften wir unbegrenzt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unsererseits sowie für Schäden, die in den Anwendungsbereich einer von uns gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unbeschränkt und unberührt. Ferner bleiben Haftungen unberührt, soweit anwendbares Recht diese nicht beschränken darf.
10.2 Beschränkte Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den in Ziffer 10.1 genannten Fällen – nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für sonstige Fälle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung (d.h. nicht wesentlicher Pflichten) ist ausgeschlossen.
10.3 Anwendungsbereich der Haftungsbeschränkungen
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für sämtliche Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund (vertraglich und außervertraglich), einschließlich etwaiger Ansprüche wegen Verschulden bei Vertragsschluss oder nach Deliktsrecht. Sie gelten auch bei etwaigen Ansprüchen des Kunden gegen unsere Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, soweit diese persönlich in Anspruch genommen werden.
10.4 Ausnahmen
Soweit wir einen Mangel arglistig verschweigen oder ausnahmsweise eine besondere Garantie übernommen haben, gelten statt der vorstehenden Regelungen die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine weitergehende Haftung unsererseits auf Schadensersatz als in dieser Ziffer 10 vorgesehen ist ausgeschlossen.
11. Leistungen Dritter und Haftung für Drittanbieter
Unsere Leistungen können teilweise die Einbindung oder Vermittlung von Drittanbietern umfassen. Soweit Drittunternehmen (etwa Leasinggesellschaften, Finanzierungspartner, Cloud-Service-Provider oder andere Zulieferer) eigenständige Leistungen erbringen oder Verträge mit dem Kunden schließen, sind diese nicht Erfüllungsgehilfen von FTH, sondern eigene Vertragspartner des Kunden. FTH haftet nicht für das Leistungsversprechen, Handeln oder Unterlassen solcher Drittanbieter, soweit nicht ausnahmsweise eine gesetzliche Haftung als Vermittler greift. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für die Leistungsfähigkeit, Bonität oder Vertragserfüllung von vom Kunden beauftragten Drittleistern (z.B. im Rahmen eines durch uns vermittelten Leasingvertrags) – solche Verträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande.
Beispielsweise unterstützt FTH auf Wunsch bei der Vermittlung von Leasing- oder Finanzierungsverträgen für den Erwerb von Automaten und Anlagen. Ein daraus resultierender Leasingvertrag wird jedoch unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Leasinggeber abgeschlossen; FTH ist hierbei nicht Vertragspartei. Ansprüche oder Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag betreffen daher ausschließlich diese Parteien. FTH übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein solcher Vertrag zustande kommt oder vom Drittanbieter ordnungsgemäß erfüllt wird.
Soweit wir Drittprodukte (Hardware oder Software anderer Hersteller) als Teil unseres Leistungspakets liefern, gelten zusätzlich etwaige Lizenz- oder Nutzungsbedingungen des Herstellers. Wir bemühen uns, nur sorgfältig ausgewählte Drittprodukte einzusetzen, übernehmen aber keine eigene Garantie für deren Beschaffenheit über die vom Hersteller zugesagten Eigenschaften hinaus. Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. in Werbung) stellen keine vertragsgemäße Eigenschaft der von uns gelieferten Produkte dar. Mängelansprüche bezüglich solcher Fremdprodukte erfüllen wir nach Wahl durch Abtretung unserer Ansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten, damit der Kunde seine Rechte dort geltend machen kann, oder – falls die Abtretung fehlschlägt oder die fremde Gewährleistung unzureichend ist – nach Maßgabe der Gewährleistungsregeln in Ziffer 9.
12. Stornierung, Rücktritt und Vertragsbeendigung
Kein Rücktritt ohne Grund: Ein Rücktritt oder eine Stornierung des Vertrages durch den Kunden ist nach Vertragsschluss grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht. Der Kunde kann den Vertrag also nicht einseitig lösen, wenn hierzu keine ausdrückliche vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Rückabwicklung oder kostenlose Stornierung einer Bestellung, nachdem wir mit der Leistung begonnen oder Herstellung von Individualware veranlasst haben. Bei Projekten oder Sonderanfertigungen ist eine Stornierung nach Beginn der Ausführung ausgeschlossen, es sei denn, wir stimmen aus Kulanz im Einzelfall zu.
Stornogebühren: Sollten wir ausnahmsweise einer Vertragsaufhebung oder Stornierung durch den Kunden zustimmen, kann diese regelmäßig nur gegen eine angemessene Entschädigung erfolgen. Ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarung gilt: Bei Stornierung nach Projektbeginn ist das gesamte Honorar fällig. Bereits angefallene Aufwendungen und fertiggestellte Teilleistungen sind in jedem Fall vom Kunden zu vergüten.
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen: Sofern der Vertrag eine fortlaufende Leistung (z.B. Wartungsvertrag oder Software-as-a-Service) zum Gegenstand hat, kann er von jeder Partei mit der vereinbarten Frist ordentlich gekündigt werden. Fehlt es an einer Vereinbarung, kann ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Dienstleistungsvertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung fällige Zahlungen nicht leistet oder sonst erheblich gegen Vertragspflichten verstößt.
Kein Widerrufsrecht: Wie in Ziffer 1 klargestellt, steht dem Kunden als Unternehmer kein Widerrufsrecht zu. Ein freiwilliges vertragliches Rückgaberecht gewähren wir nicht. Bei individuell angefertigten oder konfigurierten Produkten sowie nach Beginn der Leistungserbringung ist eine Rücknahme oder Umtausch durch uns ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.
13. Datenschutz
FTH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (etwa Kontaktdaten von Ansprechpartnern, Vertrags- und Zahlungsinformationen) ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung und im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen (insbesondere DSGVO und BDSG). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z.B. an Versanddienstleister, Leasingpartner oder Zahlungsdienstleister) oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, abrufbar auf unserer Website (Link siehe Fußbereich der Seite). Diese Datenschutzerklärung informiert über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie die Rechte der Betroffenen. Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB, wird vom Kunden aber bei Vertragsschluss zur Kenntnis genommen. Bei Fragen zum Datenschutz kann sich der Kunde jederzeit an uns wenden (Kontakt siehe Impressum).
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Die Vertragssprache ist Deutsch.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Hamburg (Sitz von FTH). Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
Betreiberangaben
FTH FreizeitTech Hamburg GmbH
Mittelweg 144
20148 Hamburg
Deutschland
Geschäftsführerin: Nadja Schröder
Handelsregister: HRB 195418, Amtsgericht Hamburg
Tel: +49 160 716 35 72 / +49 40 8000 84557
E-Mail: office@freizeittech.de / wolfgang.scheele@freizeittech.de
Stand: November 2025
Diese AGB wurden in deutscher Sprache verfasst. Übersetzungen dienen lediglich der Information. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen ist der deutsche Text maßgeblich.